ALLGEMEINE GESCHÄFTS, LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN (AGB’s)
 


Geltungsbereich der AGB’s
Unsere Geschäftsbedingungen (AGB’s) gelten ausschließlich und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. Bestehende bzw. abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen unseres Vertragspartners unsere Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Sämtliche Angebote von der Contrast Vision sind freibleibend vorbehaltlich der Verfügbarkeit.


Urheberrecht
Jeder von uns erteilte Entwurfsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag lt. unseren AGB’s, der auf die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an unseren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des Urhebergesetzes in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für unsere Entwürfe und Werkzeichnungen als persönliche geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Nutzungsrecht
Die Entwürfe und Werkzeichnungen bleiben Eigentum von der Contrast Vision und werden Auftraggebern nur zur entsprechend vertraglich geregelten Nutzung überreicht. Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von der Contrast Vision. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Mit der Zahlung unseres Honorars erwirbt unser Vertragspartner das Recht, unsere Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten und zu nutzen. Dabei wird unserem Vertragspartner das ausschließliche Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 3 Urhebergesetz eingeräumt.


Nutzungsart und Nutzungsumfang
Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und nach vorheriger Vereinbarung der zusätzlichen Vergütung gestattet.

Leistungen
Entwürfe und Werkzeichnungen bilden im Zusammenhang mit der Einräumung der erforderlichen Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung von der Contrast Vision. Das Honorar dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilvergütungen zusammen:dem Werkzeichnungshonorar
• dem Entwurfshonorar
• dem Werkzeichnungshonorar
• dem Nutzungshonorar.
Vorschläge und/oder Anregungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter begründen kein Miturheberrecht und haben auch keinen Einfluss auf das Honorar von der Contrast Vision.

Leistungsumfang
Keine Tätigkeit von der Contrast Vision und keine Vorlage von Entwürfen von der Contrast Vision ist unentgeltlich oder kostenfrei, es sei denn, dieses ist vorher ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sonderleistungen, wie zum Beispiel Umarbeitungen oder Änderungen von Werkzeichnungen und Entwürfen werden nach Zeitaufwand und Preisliste gesondert dem Auftraggeber berechnet.

Rückgaberecht
Erstellt und liefert die Contrast Vision im Auftrag Entwürfe und/oder Werkzeichnungen, ohne das es zur Nutzung durch den Auftraggeber kommt, so ist das Entwurfshonorar und Werkzeichnungshonorar von der Contrast Vision fällig.


Zahlungsbedingungen
Das Honorar von der Contrast Vision ist bei Ablieferung fällig. Es ist gegen Rechnung ohne Abzug zahlbar. Werden auftragsgemäß erbrachte Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles gegen Rechnung von der Contrast Vision ohne Abzug fällig. Sämtliche Honorare sind Nettohonorare, die sich jeweils zuzüglich geltender gesetzlicher Umsatzsteuer verstehen. Rechnungen von der Contrast Vision sind ohne Abzug und Skonto 7 Tage nach Rechnungserhalt durch den Auftraggeber zu bezahlen.

Reisen
Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, übernimmt der Auftraggeber die entstandenen Reisekosten und Spesen und erstattet diese gegen Nachweis unverzüglich.

Auslagen
Auslagen für technische Nebenkosten, beispielsweise für spezielle Materialien, Anfertigungen von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. Wenn nicht anders vereinbart, fallen ebenfalls Tagessätze der entsprechenden Mitarbeiter an.

Nachsorge
Nach Durchführung des Projektes ist der Auftraggeber verpflichtet, die Werkzeichnungen und Entwürfe an die Contrast Vision herauszugeben. Die Rücksendung von Originalen und Werkzeichnungen geschieht auf Gefahr und auf Kosten des Auftraggebers.

Umsetzung
In der künstlerischen Umsetzung der erteilten Aufträge ist die Contrast Vision frei.

Nutzungsrecht Länderübergreifend
Unter dem Nutzungsrecht Länderübergreifend ist die Veräußerung aller Rechte an einem Werk gegen ein pauschales Honorar zu verstehen. Für den Buy out werden gesonderte vertragliche Richtlinien zur Nutzung von der Contrast Vision zur Vertragsunterzeichnung erstellt.
Im Überblick setzt sich der Buy out wie folgt zusammen:
Buy out für Deutschland: 1 Grundhonorar; Buy out für die deutschsprachige EU (Deutschland, Österreich und Schweiz): 3-faches Grundhonorar; Buy out für Europa: 5-faches Grundhonorar; Buy out für Welt: 7-faches Grundhonorar
Jeder Buy out wird individuell nach den Wünschen, Werbemaßnahmen, Konzeptkampagnen, öffentliche Medien Nutzung zB Facebook, You Tube, Webseiten etc. mit der Contrast Vision besprochen und zur Vereinbarung niedergeschrieben.
Direkte Nutzung des Werkerzeugnisses/Entwürfe etc. für oben genannte Kampagnen, Nutzungen etc. dürfen erst nach Zahlungseingang der entsprechend gestellten Rechnung verwendet werden.
Etwaige Nennungen ohne der vertraglichen Regelung zur Nutzung, nicht Nennung des Urhebers  der Contrast Vision werden mit hohen Konventionalstrafen geahndet unberührt der Zeit.
Haftung
Nach Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen, Reinausführungen und / oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber entfällt jede Haftung von der Contrast Vision. Sofern der Auftraggeber der Contrast Vision Vorlagen und / oder Unterlagen, z.B. Fotos, Modelle, Muster etc., zur Verwendung überreicht, haftet der Auftraggeber dafür, das diese Vorlagen frei von Rechten Dritter nutzbar sind.

Arbeitszeit und Spesen
Unsere Personalpreise pauschal pro Tag basieren auf einem 10-Stunden-Arbeitstag inklusive einer Stunde Pause. Überstunden werden mit 1/9 der Tagesgage zuzüglich folgender Zuschläge in Rechnung gestellt:
• 1. und 2. Überstunde 1/9 Tagesgage zzgl. 25%
• 3. und 4. Überstunde 1/9 Tagesgage zzgl. 50%
• ab 5. Überstunde 1/9 Tagesgage zzgl. 100%
• Sonntagszuschlag 50%
• Feiertagszuschlag 100%
• Nachtzuschlag (Arbeitszeit von 0.00 Uhr bis 6.00 Uhr) zzgl. 25%
Die Verpflegung mit Speisen (keine Pizza, kein Fastfood, ausgewogene Speisen) und Getränken geschieht auf Kosten und durch den Auftraggeber nach Anforderung von der Contrast Vision. Der Auftraggeber zahlt erforderliche Übernachtungen von Mitarbeitern von der Contrast Vision. Es ist pro Person in einem mind. 4-Sterne-Hotel ein Einzelzimmer mit großem Bett / Doppelbett und Internetzugang bereitzustellen. Der Auftraggeber zahlt die An- und Abreisekosten gegen Beleg und Nachweis.

Stornierung
Bei Stornierung des Auftrages bis 30 Tage vor Produktionsbeginn fallen 50% der Konzeptkosten von  der Contrast Vision an.Bei Stornierung bis 10 Tage vor Produktionsbeginn fallen 100% der Konzeptkosten und 50% der Personal- / Technikkosten an.Bei Stornierung bis 3 Tage vor Produktionsbeginn fallen 100% der Konzept- und Personal- / Technikkosten an.


Transportkosten
Transporte vor Ort werden auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt.
Sonstiges
Technische Anforderung werden von der Contrast Vision gerne angeboten, geplant und umgesetzt. Wenn der Besteller seine Technik über seinen Partner bezieht, übernimmt die Contrast Vision keine Haftung der Qualität etc.
Der vorgegebene Rider (Vorgaben) von Contrast Vision ist fester Bestandteil der AGB’s. Sollte eines der Rider-Punkte nicht ordnungsgemäß eingehalten werden, behält sich die Contrast Vision, auch am Veranstaltungstag, vor den Auftritt, Performance, Operating etc. zu stornieren.

Gerichtsstand und Erfüllungsort
Sofern Besteller und Versender beide im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Wir sind jedoch auch berechtigt den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser Geschäftssitz München ist Erfüllungsort.


Gerne schicken wir Ihnen die AGB’s per Email an zu.